Ihr KFZ-Gutachter aus Braunschweig

Unverschuldeter Unfall?
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Es geht um Ihr Geld!

Gutachten sind für Sie beim unverschuldeten Unfall kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab!

Dr.-Ing. Al-Saleh

Profitieren Sie von unserer Expertise

Unfall gehabt? Als KFZ-Sachverständige in Braunschweig begutachten wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug und beraten Sie, um Ihnen den bestmöglichen, finanziellen Ausgang zu verschaffen. Wir vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherungen. Ihre Gutachter- und Anwaltskosten werden beim unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

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ganz Braunschweig & Umgebung
in 60 Minuten bei Ihnen am Unfallort
Kfz-Gutachten innerhalb von 24 Stunden
24-Stunden-Notfallnummer im Schadenfall
Netzwerk an Fachanwälten und Partnerwerkstätten
kompetente Abwicklung und schnelle Begutachtung

Unfall gehabt? Bloß nicht…!

  • Geben Sie vor Ort niemals Ihre Unfallschuld zu!
  • Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls niemals Dritten!
  • Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, bei der Sie ihre Schadensersatzansprüche abtreten!
  • Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherungen treffen, z.B. durch die Wahl der Werkstatt oder des Gutachters
  • Unterschreiben Sie keine unverständlichen Formulare!
  • Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenfirmen.

Das sind Ihre Rechte:

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Recht auf:
  • freie Wahl des Gutachters
  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidungen, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • Erstattung der Reparaturkosten
  • Erstattung der Wertminderung
  • Erstattung der Abschleppkosten
  • Erstattung der Fahrzeugab- und anmeldung (bei Totalschaden)
  • Erstattung der Kosten für Kennzeichen (bei Totalschaden)
  • Erstattung der Entsorgungskosten (bei Totalschaden)
  • Erstattung der Gutachter- und Rechtsanwaltskosten
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet
  • Schadensersatz bei Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld, Ersatz von Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden bei Personenschäden

Das sind die wichtigsten Punkte. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, denn die Schädigung ist so auszugleichen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

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Recht bekommen im Streitfall: So hilft Ihnen Ihr KFZ-Gutachter in Braunschweig

Unsere Erfahrung zeigt, Sie benötigen eine kompetente Rechtsvertretung. Ihre Ansprüche können ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts selten durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig sind, hat die gegnerische Versicherung immer eigene Interessen, gegen die man ohne Erfahrung allein kaum ankommt. Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge. Um Ihr Recht zu erhalten empfehlen wir jeden unserer Kunden sich einen Anwalt zu nehmen. 

Kostenvoranschlag oder Gutachten vom KFZ-Sachverständigen in Braunschweig?

Nicht immer genügt ein Kostenvoranschlag, damit Sie die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung durchführen können. Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro gilt meist der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden empfehlen wir Ihnen, einen KFZ-Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Im Fall des mitverschuldeten Unfalls werden die Kosten anteilig übernommen. Bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung entscheidet die Versicherung, welcher Sachverständige den Schaden festsetzt.

Totalschaden oder Reparaturschaden?

Wenn ein Reparaturschaden vorliegt, bekommen Sie die Kosten für die Reparatur erstattet. Liegt hingegen ein Totalschaden vor – wobei die Reparaturkosten höher als der eigentliche Fahrzeugwert sind – erhalten Sie nur den objektiven Wert des Fahrzeuges erstattet.

Gegen Vorlage der Reparaturrechnung bekommen Sie die Reparaturkosten erstattet.

Die Reparaturkosten, welche im Gutachten oder im Kostenvoranschlag festgesetzt wurden, stehen Ihnen auch zu, wenn Sie Ihr Auto selbst, teilweise oder überhaupt nicht reparieren.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren möchten und trotztem eine Auszahlung wünschen, spricht man von einer “fiktiven Abrechnung” – hierbei werden keine Mehrwertsteuer bezahlt.

Für die fiktive Abrechnung gilt allgemein: Sie können verlangen, dass man Ihnen die teuren Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet. Hierbei stehen wir Ihnen als KFZ-Gutachter in Braunschweig zur Seite und helfe Ihnen, den größtmöglichen Betrag zu erhalten.

Bei einem Totalschaden erstattet man Ihnen den Wiederbeschaffungswert, der im Gutachten angegeben ist – abzüglich des Restwertes Ihres verunfallten Fahrzeuges. Dabei gilt eine Ausnahme: Höhere Reparaturkosten können erstattet werden, wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Hierbei dürfen die Reparaturkosten, welche der Gutachter geschätzt hat, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Dabei muss das Fahrzeug muss vollständig gemäß den Vorgaben im Gutachten repariert werden.

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Welcher Stundensatz zählt? Normale oder herstellergebundene Werkstatt?

Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre alt und nicht scheckheftgepflegt, braucht die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur die günstigeren Stundenverrechnungssätze einer normalen Fachwerkstatt bezahlen: Vorausgesetzt, dass die normale Fachwerkstatt eine qualitativ gleichwertige Reparatur bietet. Zudem muss sie in der Nähe sein oder zumindest zeitlich schnell erreichbar sein.

Mietwagenkosten und Entschädigung für Nutzungsausfall

Fällt Ihr Fahrzeug aus, weil es repariert werden muss? Hier können Sie Mietwagenkosten verlangen. Auch wenn Sie einen Totalschaden erlitten haben, erhalten Sie für die übliche Wiederbeschaffungszeit – welche im Gutachten angegeben ist – die Mietwagenkosten erstattet. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Ersatzbeschaffung nachweisen müssen.

Wichtig: Vergleichen Sie – nachweisbar – vor der Anmietung die Preise, um keine Nachteile zu erhalten. Sollten Sie nur kurzzeitig bzw. geringfügig ein Fahrzeug benötigen, sollten Sie auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Wollen Sie keinen Mietwagen? Dann können Sie stattdessen eine “Nutzungsausfallentschädigung” verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.

Höhe Ihres Schmerzensgeldes

Sind Sie verletzt? Dann suchen Sie unbedingt einen Arzt auf. Dieser wird Ihre Verletzungen dokumentieren, damit Sie Schmerzensgeld fordern können. Blechschäden sind meist einfach zu bestimmen, doch die Berechnung von Schmerzensgeld ist deutlich komplexer. Anwälte und Gerichte nutzen zur Orientierung sogenannte Schmerzensgeldtabellen.

Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung, ohne vorher Ihren Anwalt befragt zu haben!

Anspruch auf Haushaltsführungsschaden

Wurden Sie beim Unfall verletzt? Dann haben Sie gegenüber dem Verursacher nicht nur den Anspruch Schmerzensgeld oder Übernahme der Heilbehandlungskosten: Sie können auch einen Ausgleich des Haushaltsführungsschadens verlangen. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten Sie vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt haben und welche Sie nach Ihrem Unfall nicht mehr erfüllen können.

Den Schaden können Sie dabei wie folgt geltend machen:

  • Konkret: Indem Sie eine Haushaltshilfe einstellen, welche bezahlt werden muss.
  • Fiktiv: Indem Familienangehörige einspringen und die Tätigkeiten übernehmen.

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